Festzuschuss für Zahnersatz

Festzuschuss Zahnersatz  - Zahnarzt le CoutreGesetzlich Versicherte erhalten im Falle eines Zahnersatz einen festen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse – die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund. Die Zuschüsse decken rund 50% der Kosten für eine Regelversorgung ab. Die Wahl des Zahnersatz steht Ihnen frei.

In unserer Praxis erhalten Sie  einen Heil- und Kostenplan. Diesen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse zwecks Bewilligung einreichen. Möchten Sie dann eine zweite Meinung zu einer Behandlung einholen hat die kassenzahnärztliche Vereinigung auf dieser Website weitere Informationen für Sie: www.zahnarzt-zweitmeinung.de


Zahnersatz